GEBÜHRENINFOS

Information zur Abrechnung der Gebühren für Trink- und Abwasser

Der Wasserver- und Abwasserentsorgungs Zweckverband – Region Ludwigsfelde – WARL – erhebt Wasser- und Abwassergebühren auf der Grundlage des Teil I (§§ 1 bis §§ 11) seiner Gebühren- und Kostenerstattungssatzung (GebKS) vom 20.12.2016.
Die Gebühren sind wie folgt festgelegt:

Trinkwasser

Gebühr/m³ ab Versorgungsgebiet
01.01.2024

01.01. – 31.12.2023

1,65 € (1,542 € netto zzgl. 7% USt. von 0,108 €)

1,55 € (1,449 € netto zzgl. 7% USt. von 0,101 €)

Wasserzählergröße / Anschlussnennweite

Die Grundgebühr wird auf der Basis der eingebauten Wasserzählergrößen und Anschlussnennweiten bzw. Dauerdurchfluss ab 01.01.2017 als monatliche Grundgebühr in folgender Höhe erhoben.

Versorgungsgebiet
Nenndurchfluss (Q) / Anschlussnennwerte (DN) bis / Dauerdurchfluss €/Monat
bis Qn 2,5 9,00 € (8,41 € netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 0,59 €)
Qn 6 / Q3/10 57,60 € (53,83 € netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 3,77 €)
Qn 10 / Q3/16 180,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
50 mm / Q3/25 360,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
80 mm / Q3/40 720,00 € (672,90 € netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 47,10 €)
100 mm / Q3/63 1.080,00 € (1.009,35 € netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 70,65 €)
150 mm / Q3/100 1.440,00 € (1.345,80 € netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 94,20 €)
250 mm / Q3/160 1.800,00 € (1.682,24 € netto zzgl. z. Z. 7 % USt. von 117,76 €)

Schmutzwasser

Die Schmutzwassergebühr wird nach der Schmutzwassermenge berechnet, die im Abrechnungszeitraum in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Schmutzwasser.
Als in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung gelangt gilt die dem Grundstück aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen zugeführte und durch Wasserzähler ermittelte

Gebühr/m³ ab Versorgungsgebiet

01.01.2023

3,19 €/m³

Die Grundgebühr wird auf der Basis der eingebauten Wasserzählergrößen und Anschlussnennweiten als monatliche Grundgebühr erhoben:

Versorgungsgebiet
Nenndurchfluss (Q) / Anschlussnennwerte (DN) bis / Dauerdurchfluss €/Monat
Qn 2,5 / Q3/4 9,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
Qn 6 / Q3/10 57,60 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
Qn 10 / Q3/16 180,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
50 mm / Q3/25 360,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
80 mm / Q3/40 720,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
100 mm / Q3/63 1.080,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
150 mm / Q3/100 1.440,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)
250 mm / Q3/160 1.800,00 € (brutto = netto, z. Z. keine USt.)

Gebührenpflichtige

Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Eigentümer des Grundstücks ist, von dem Schmutzwasser mittelbar oder unmittelbar in die öffentliche Anlage eingeleitet wird bzw. dem Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführt wird. Ist für ein Grundstück ein Erbbaurecht bestellt, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.

Besteht ein Nutzungsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 2 KAG, so tritt an die Stelle des Eigentümers oder Erbbauberechtigten der Nutzer. Ist für ein Grundstück weder ein Eigentümer oder Nutzer, noch ein Erbbauberechtigter zu ermitteln, so ist der Verfügungsberechtigte gebührenpflichtig bzw. derjenige, der die öffentliche Einrichtung tatsächlich in Anspruch nimmt. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

Vorauszahlung

Die vorgenannten Gebühren werden auch bei Grundstücken erhoben, welche nur zu Erholungszwecken genutzt werden. Bei Grundstücken, die neu angeschlossen worden sind, werden erst einmal Vorauszahlungen erhoben. Diese sind jeweils zweimonatlich zum 15. Kalendertag fällig. Die Höhe der Vorauszahlungsbeträge richtet sich nach der Anzahl der Personen, welche sich ständig im Haushalt aufhalten. Als Berechnungsgrundlage werden pro Person und Monat 3,6 m³ Trinkwasser berücksichtigt.

Rechenbeispiel eines Vorauszahlungsbetrages für Trink- und Schmutzwasser für einen 3-Personen-Haushalt im Ver- und Entsorgungsgebiet:

Trinkwasser: Mengengebühr

 Grundgebühr für Qn 2,5/ Q3/4

3 Personen x 3,6 m³/Monat x 2 Monate = 21,6 m³
21,6 m³ x 1,65 €/m³ = 35,64 €
9,00 €/Monat x 2 Monate = 18,00 € (incl. 7% USt.)

Somit ergibt sich ein zweimonatlicher Vorauszahlungsbetrag von rund 54,00 € für Trinkwasser.

Dementsprechend wird der Schmutzwasservorauszahlungsbetrag ermittelt:

Mengengebühr

Grundgebühr für Qn 2,5/ Q3/4

3 Personen x 3,6 m³/Monat x 2 Monate = 21,6 m³
21,6m³ x 3,19 €/m³ = 68,90 €
9,00 €/Monat x 2 Monate = 18,00 €

Somit ergibt sich ein zweimonatlicher Vorauszahlungsbetrag von rund 87,00 € für Schmutzwasser.

Ablesung/Abrechnung

Der WARL arbeitet nach einem rollierenden Abrechnungssystem. Das bedeutet, dass die einzelnen Orte des Zweckverbandes in verschiedenen Monaten über den Jahresverbrauch abgerechnet werden.

Am Anfang des jeweiligen Ablesemonates erhalten alle gebührenpflichtigen Kunden einen Selbstablesebrief. Damit werden Sie aufgefordert, den Wasserzähler selbst abzulesen und den Stand mittels der integrierten Karte an die Betriebsführungsgesellschaft DNWAB mbH zu melden. Das Zurücksenden dieser Postkarte ist für den Kunden kostenlos. Anhand dieser Daten wird einmal jährlich ein Gebührenbescheid erstellt. Aus dem durchschnittlichen Verbrauch des bisherigen Abrechnungszeitraumes wird gleichzeitig die Vorauszahlungshöhe für den zukünftigen Abrechnungszeitraum ermittelt, welche dann zweimonatlich fällig wird (siehe Rückseite des Gebührenbescheides).

Schmutzwassermengenreduzierung

Wenn auf Grundstücken das Wasser aus den öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen auch zu Beregnungszwecken genutzt wird, dann besteht hier die Möglichkeit, dieses bei der Ermittlung der zu berechnenden Schmutzwassermengen abzusetzen. Diese Reduzierung der Schmutzwassermengen kann jedoch nur auf Nachweis des Gebührenpflichtigen erfolgen. Für diesen Nachweis ist die Installation eines geeichten Gartenwasserzählers und die technische Abnahme des Gartenwasserzählers durch den Beauftragten des Zweckverbandes, die DNWAB mbH, notwendig. Dieser zusätzliche Zähler kann beantragt werden. Dazu erhält dann der Gebührenpflichtige eine ausführliche Information zur Installation dieses Zählers.

Durch die vorstehenden Informationen sollen die Unklarheiten bezüglich der Gebührenabrechnung beseitigt werden. Bei weiteren Fragen sind die Mitarbeiter der DNWAB mbH unter der Telefonnummer 03375 / 25680 erreichbar. Die aktuelle Satzung erhalten Sie direkt beim WARL, Potsdamer Straße 50, 14974 Ludwigsfelde bzw. als PDF Datei zum Download unter Beitrags-, Gebühren- und Kostenerstattungssatzung des Wasserver- und Abwasserentsorgungszweckverbandes, Region Ludwigsfelde, vom 13.10.2011 (BGKS).